Last Updated on 25. Juli 2024 by
Visa-Informationen zum Königreich Thailand
Da es so viele unterschiedliche Auffassungen, Meinungen und Auslegungen in den Sozialen Medien gibt, habe ich für Euch mal die aktuellen Visa Informationen und Regelungen zusammen getragen. Ich weise darauf hin, dass diese Informationen ohne Gewähr und rechtlichen Anspruch auf Richtigkeit veröffentlicht werden. Die Visa Informationen wurden nach besten Wissen aus verschiedensten Quellen zusammen zu diesen Post zusammengetragen. Ich beantrage meine Visa immer per Post in der Königlichen Botschaft in Berlin. Ich hatte bisher nie Probleme und die Mitarbeiter waren immer sehr freundlich und hilfsbereit, wenn es um besondere Fragen ging.
Bitte beachten! Nicht alle Konsulate und Botschaften können die Visa Anträge alle bearbeiten. Es besteht auch ein Unterschied zum persönlichem Abgeben und bei der postalischen Visa-Beantragung. Visagebühren sind auch zu erfragen da sie unterschiedlich sein können!
Welche Visa Arten gibt es für das Königreich Thailand
- Die Visa freie Einreise für Deutsche
- Touristenvisum für bis zu 60 Tagen Aufenthalt
- Non-Immigrant Visa
- Non-Immigrant Visa für ein Jahr (Rentner)
- Geschäftsvisa
- Visa für Aus- Weiterbildung
- Visa on arrival für Bürger anderer Staaten
Registrierungskarte bei der Einreise
Bei der Einreise müsst Ihr solche Registrierungskarte sorgfältig ausfüllen und bei der Immigration vorlegen. Bitte achtet darauf diese Angaben sauber, leserlich und komplett anzugeben. Es gibt sonst unnötige Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall werdet ihr zurück geschickt und müßt noch einmal anstehen.
Ich erhaltet, nach der Abfertigung einen Abschnitt (Departure card), dieser ist unbedingt sorgfältig aufzubewahren und im keinen Fall zu verlieren. Sollte es Euch trotzdem mal geschehen, wendet Euch bitte an die Immigration.
Was geschieht im Falle eines unvorhersehbaren Vorfalls oder einer Visum Überschreitung?
Sollte aus irgend welchen Gründen, zum Beispiel Krankheit, ein längerer Aufenthalt notwendig sein, ist unbedingt sofort das Immigration Büro darüber zu informieren und notwendige Schritte zu unternehmen!
Weitere Hilfe in solch einem Fall gibt die Deutsche Botschaft in Bangkok.
Eine Überschreitung der im Visa vermerkten Dauer kann zu unangenehmen, teuren und juristisch relevanten Maßnahmen führen. Diese sind unbedingt zu vermeiden! Sollte es erkennbar werden das es zu einer Überziehung kommen wird, ist unbedingt ein frühen Klärung, vor Ablauf des Visums, mit dem zuständigen Immigrationsbüro, zu empfehlen.
Es werden Geldstrafen, sowie ein langfristiges Einreiseverbot in das Königreich Thailand verhängt. Sollte das Vergehen des „Overstays“ bei einer Polizeikontrolle auffallen, ist mit einer Festnahme bis hin zum Gefängnisaufenthalt, samt einer hohen Geldstrafe zu erwarten.
Bei einer freiwilligen Selbstanzeige ist mit einer Geldstrafe von 500 Baht pro überzogenen Tag zu rechnen. Dies wird bis zu einer Dauer von 40 Tagen oder 20.000 Baht gerechnet. Wenn Du selbst Dich gemeldet hast, die Strafe bezahlst und die Überschreitung nicht größer als 90 Tage war, erhältst Du keinerlei weitere Einreiseverbote oder Sperren in Deinem Pass.
Visumfreier Aufenthalt – Touristenvisum
Die wohl am meisten genutzte Visa-Art bei der direkten Einreise in das Königreich Thailand. Dieses ist ausschließlich für Touristen vorbehalten. Die Einreise muß dabei an einem Grenzübergang mit Immigration Büro erfolgen.
Der Visumfreie Aufenthalt ist für Deutsche Staatsbürger bis zu 30 Tagen pro Einreise auf den Luft-, See-, Landweg möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Gesamtaufenthalt innerhalb von 6 Monaten, nicht mehr als 90 Tage ab dem ersten Einreisetag überschreiten darf.
Ist ein längerer Aufenthalt geplant, ist ein Visumantrag notwendig.
Sollte aus irgend welchen Gründen, zum Beispiel Krankheit, ein längerer Aufenthalt notwendig sein, ist unbedingt sofort das Immigration Büro darüber zu informieren und notwendige Schritte zu unternehmen!
Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Visumfreien Aufenthalt zu erlangen:
Alle Dokumente müssen bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein und in einem sauberen und amtlich einwandfreien Zustand sein. Es gab schon häufiger Probleme bei der Einreise wenn ein Dokument dreckig, unleserlich durch Flüssigkeiten, Eingerissen am Einband oder zerknittert waren.
Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen!
Reisende, die ohne Visum nach Thailand einreisen, müssen umgerechnet mind. 10.000 Baht und zusammen als Familie mind. 20.000 Baht bei der Einreise mitführen. Inhaber eines Touristenvisums und eines Non Immigrant Visums müssen umgerechnet mind. 20.000 Baht und zusammen als Familie mind. 40.000 Baht mitführen. Der Mindestbetrag kann in jeder beliebigen Währung vorgewiesen werden. Diese Regelung gilt seit dem 9. Juni 2000. (Quelle: Königlich Thailändische Botschaft Berlin)
Touristenvisum für bis zu 60 Tagen Aufenthalt
Ein von mir sehr häufig genutztes Visum. Dieses Visum gibt es in zwei Unterschiedlichen Arten. Gerade für Senioren, die einen längeren Winterurlaub planen ist es das ideale Visa. Urlauber die die Nachbarländer von Thailand bereisen möchten und auch über genügend Zeit verfügen erhalten damit eine Möglichkeit einen lang andauernden Asienaufenthalt legal zu realisieren.
Touristen Visa für 60 Tage und einmaliger Einreise
- vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
- Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Flug-, Bus- oder Zugticket, Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für das Nachbarland)
- 30,00 € Visagebühr
- für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren müssen zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Kopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden
Touristen Visa M für 60 Tage pro Einreise mehrfache Einreise
Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 60 Tagen.
- vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung (Hinflug +Rück- oder Weiterflug, Bus- oder Zugticket in das Nachbarland, Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für das Nachbarland)
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/ Immatrikulationsbescheinigung/ finanzielle Bürgschaftserklärung + Ausweiskopie einer dritten Person (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist)
- Hotelbuchung von mind. einem Aufenthaltsort
- Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5000,00 €
- 150,00 € Visagebühr
- für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren muss zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden
Non-Immigrant-Visum
Hier finden wir das Visum, das für Senioren interessant ist. Beachtenswert ist dabei die finanziellen Anforderungen die der Antragsteller erbringen muß.
NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise)
Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro netto (Original muss zusätzlich vorgelegt werden)
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 5.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Visagebühr
Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
- Visagebühr
Erweiterter Hinweis:
Es sind die gleichen Fristen etc. bei Non-Im-Visa mit Thai verheirateten. Nur die Antragsbedingungen sind anderes, erleichtert. Ausserdem muss man für das Non-Im-Visum Single und Multiple Entries nicht mind. 50 Jahre alt sein. ( Auskunft von Marc-Alexander Feindt)
NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt)
“LONGSTAY”: Jahresvisum ausschließlich für Rentner
Nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbar
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
Rentner:
- 1 vollständig ausgefüllter Visaantrag + 1 Kopie: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein)
- 2 Kopien der ersten Seite des Reisepasses
- 2 biometrische Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- 1 Kopie der Flugbestätigung
- 2 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro netto (65.000,- Baht)/ Original muss zusätzlich vorgelegt werden
- falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht): 2 Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Gesundheitszeugnis vom Hausarzt/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie) Bitte nutzen Sie dieses Formular
- Polizeiliches Führungszeugnis/ ausgestellt in den letzten 3 Monaten (Original + 1 Kopie)
- Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 1 Kopie)
- der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
“B”: Geschäftsvisum
NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Geschäftsreisende oder Personen die in einem Arbeitsverhältnis zu einer thailändischen Firma stehen:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, aktuellster Gewerberegisterauszug (ausgestellt vom Department of Business Development)
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich.
Personen die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma angestellt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert werden. Zusätzlich muss die genehmigte Form WP3 (Application for applying a work permit on behalf of alien) eingereicht werden. Diese Form muss vom thailändischen Arbeitgeber beim Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labour oder beim Arbeitsamt der jeweiligen Provinz beantragt werden.
Personen, die eine Stelle als Lehrer/in annehmen, müssen zusätzlich ein Führungszeugnis mit einreichen.
Praktikanten (bezahltes Praktikum):
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der gültigen Flugbestätigung
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.
“ED”: Visum für Aus- und Weiterbildung
NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt)
NON-IMMIGRANT-ED VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Schüler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der aktuellen Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Sprachschüler:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Kopie der Flugbestätigung
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Sprachschule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Die Teilnahme an dem Sprachkurs darf eine Mindestdauer von 5 Monaten nicht unterschreiten. Während des Kurses muss der Unterricht an mind. 4 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 2 Stunden pro Tag stattfinden. Beträgt die Teilnahme länger als 5 Monate, so muss der Unterricht an mind. 5 Tagen pro Woche mit einer jeweiligen Kursdauer von 5 Stunden pro Tag erfolgen.
Studenten:
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Flugbestätigung als Kopie
- Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Beträgt die Studienzeit länger als 6 Monate, so ist ausschließlich die Beantragung eines Non Immigrant Visum ED/S möglich. Das Visum muss vor Ort beim Immigration Office verlängert werden.
Praktikanten (unbezahltes Praktikum):
- Vollständig ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
- Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
- 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
- Flugbestätigung als Kopie
- Kopie des Studentenausweises bzw. der Studienbescheinigung
- Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit
- Gewerberegister der Thailändischen Firma
- Kopie vom Praktikumsvertrag
- Visagebühr
- bei ausländischen Reisepässen (nichtdeutsche Antragsteller) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels
Weitere spezielle Visa
Es gibt noch ein spezielles Medienvisum. Diese ist für Filmproduzenten, Schauspieler, Journalisten und Berichterstatter gedacht. Da das hier die wenigsten betreffen wird verlinke ich hier zur Königlich Thailändischen Botschaft Berlin dort könnt ihr auch alle Angaben noch einmal vorfinden.
Visa on Arrival
Personen aus 21 anderen Ländern können mit dem „Visa on arrival“ einresen. Dieses Visa gilt aber nicht für Deutsche Staatsbürger. Dafür sollten sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Besuch ist ausschließlich zu touristischen Zwecken.
- Der Reisepass muss echt sein und mindestens 30 Tage gültig sein.
- Sie müssen eine gültige Adresse in Thailand haben, ob ein Hotel oder eine Wohnung überprüft werden kann.
- Sie müssen über ein bestätigtes Rückflugticket verfügen, um zu zeigen, dass sie innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise aus Thailand ausfliegen. Offene Tickets qualifizieren sich nicht. Über Thailand mit dem Zug, Bus usw. nach Kambodscha, Laos, Malaysia (einschließlich der Strecke nach Singapur), Myanmar usw. zu reisen, wird nicht als Beweis für das Verlassen von Thailand akzeptiert.Sie werden möglicherweise aufgefordert, Ihr Flugticket bei der Einreise nach Thailand vorzulegen. Wenn Sie kein Flugticket besitzen, um zu zeigen, dass Sie Thailand innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise verlassen, werden Sie höchstwahrscheinlich die Einreise verweigern.
- Es ist auch erforderlich zu beweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Thailand über ein Budget von mindestens 10.000 THB pro Person und 20.000 THB pro Familie verfügen.
- Eine Gebühr von 2.000 THB wird bei der Einreise fällig und kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es muss nur in bar und in thailändischer Währung bezahlt werden.
Personen, die nicht berechtigt sind, im Rahmen von VISA ON ARRIVAL und VISA EXEMPTION RULE nach Thailand einzureisen, sollten jedoch vor ihrem Besuch ein Visum bei der Royal Thai Embassy erhalten.
Anzumerken sei, dass das Visum on arrival nicht verlängerbar ist!
Botschaften und Konsulate in Deutschland
Berlin:
Königlich Thailändische Botschaft
Royal Thai Embassy, Berlin
Lepsiusstrasse 64-66,
12163 Berlin
Tel. (+49 30) 79 48 10
Frankfurt
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Tel. 069-69 86 8 205
Fax 069-69 86 8 228
Besuchszeiten: Montag bis Freitag: 09:00-13:00 und 14:00-17:00 Uhr
Auskunft per Telefon Montags – Freitags 14.00 – 17.00 Uhr
Stuttgart
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Telefon (0711) 226 48-44
Telefax (0711) 226 48-56
Besuchszeiten: Montag, Mittwoch & Freitag 12-14 Uhr
Hamburg:
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Hamburg
Honorarkonsul Stefan Karsten Krohn
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel.: 040/ 248 39 118
Fax: 040/ 248 39 206
Besuchszeiten: Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
(Antragseinreichung bis 11:30 Uhr)
Essen:
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Rüttenscheider Str. 199, Eingang Herthastr.
45131 Essen
Tel. 0201-95 97 93 34
Fax 0201-95 97 94 45
Besuchszeiten:
Montags – Freitags 9 – 12 Uhr
Mittwochs & Freitags 14 – 16 Uhr
München:
KÖNIGLICH THAILÄNDISCHES GENERALKONSULAT, MÜNCHEN
Törringstr. 20
81675 München
Tel.: (089) 944 677 0
Fax.: (089) 944 677 107
Stand: Februar 2019
Wenn Euch interessiert wie ich meine Reisen plane findet Ihr hier Informationen.
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